Praxis Janko Fischer
Janko Fischer
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News

Trotz Amalgam-Verbot ab 1. Januar 2025

Auch ab dem 1. Januar 2025 bleibt der GKV-Anspruch auf Zahnfüllungen ohne zusätzliche Kosten – sogenannte Mehrkosten – bestehen, obwohl ab diesem Zeitpunkt Amalgam für die zahnärztliche Behandlung in der EU in der Regel nicht mehr verwendet werden darf. Bisher war Amalgam eines der Füllungsmaterialien, auf das im Rahmen einer mehrkostenfreien Füllung im Seitenzahnbereich zurückgegriffen werden konnte. Zu einer entsprechenden Anpassung der bestehenden Regelungen haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) im Bewertungsausschuss verständigt. Die angepassten BEMA-Regelungen sorgen dafür, dass alle GKV-Versicherten mit qualitativ hochwertigen modernen amalgamfreien Zahnfüllungen nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig mehrkostenfrei versorgt werden können.

Gleichzeitig können sie wie bisher gegen private Zuzahlung darüberhinausgehende Füllungsleistungen wählen, ohne ihren Sachleistungsanspruch dem Grunde nach zu verlieren. Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten in Höhe der GKV-Versorgung, die von den Selbstverwaltungspartnern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) neu definiert worden ist. Wie bisher entscheidet der behandelnde Zahnarzt oder die behandelnde Zahnärztin in Abstimmung mit den Patienten und Patientinnen, welches konkrete Füllungsmaterial im jeweiligen Einzelfall verwendet wird. Wichtig ist, dass Patientinnen und Patienten über die in ihrem Fall bestehende GKV-Versorgung und mögliche Versorgungsalternativen durch ihren Zahnarzt oder ihre Zahnärztin vor der Behandlung aufgeklärt werden und sich so für eine Versorgung entscheiden können.

Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Deutschlandweit wird es ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich keine zahnärztliche Versorgung mit Dentalamalgam mehr geben. Gemeinsam mit der KZBV haben wir uns auf geeignete, wirtschaftliche und praxiserprobte Füllungsmaterialien für alle Zahnfüllungen geeinigt. Dadurch können unsere GKV-Versicherten wie bisher qualitätsgesichert versorgt werden, ohne aus der eigenen Tasche Mehrkosten zahlen zu müssen. Dies zeigt, dass die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen auch unter den aktuell sehr schwierigen finanziellen Bedingungen lösungsorientiert arbeitet, um die gesundheitliche Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern.“

Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV: „Mit der gemeinsam erarbeiteten Regelung von KZBV und GKV-Spitzenverband haben unsere Patientinnen und Patienten auch weiterhin Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Füllungstherapie, die dem aktuellen Stand der Zahnmedizin entspricht. Mit der erreichten Neuregelung ist als grundlegende Kassenleistung im Seitenzahnbereich die Versorgung mit sogenannten selbstadhäsiven Materialien ohne Zuzahlung der Versicherten möglich, in Ausnahmefällen können auch Bulkfill-Komposite zum Einsatz kommen. Darüber hinaus können sich die Patientinnen und Patienten wie bisher für Alternativen entscheiden, während die Krankenkasse auf jeden Fall die Kosten für die im BEMA festgelegte Füllung übernimmt. Das bedeutet: Neben einer guten Grundversorgung bleibt die gewohnte Entscheidungsfreiheit unserer Patientinnen und Patienten ohne finanzielle Einbußen aufrechterhalten. Damit haben wir in kürzester Zeit eine praktikable Lösung gefunden, ohne unsere Patientinnen und Patienten in eine Versorgungslücke laufen zu lassen, die von der Politik auf EU-Ebene mit einem Amalgamverbot ohne Übergangsregelungen fahrlässig geschaffen worden wäre. Das Thema Amalgam ist damit bis auf zahnmedizinisch zwingende Fälle Geschichte. An diesem Beispiel zeigt sich erneut, wie wichtig eine gut funktionierende Selbstverwaltung ist. Das Amalgamverbot wurde, leider auch unter Zugrundelegung fachlich falscher Annahmen, quasi mit der Brechstange durchgesetzt. Es drohte hier ein ernsthafter Schaden in der Versorgung, den KZBV und GKV-Spitzenverband nun gemeinsam verhindern konnten.“

Die Mundgesundheit in der deutschen Bevölkerung entwickelt sich weiterhin positiv. Durch erfolgreiche Präventionsmaßnahmen, wie etwa die Gruppenprophylaxe in Kindergärten und Schulen, nimmt die Anzahl der Zahnfüllungen kontinuierlich ab. In den allermeisten Fällen werden bereits heute zudem amalgamfreie Füllungsmaterialien verwendet.

Zum Hintergrund
Am 14. Juli 2023 hatte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Änderung der EU-Quecksilberverordnung (Verordnung (EU) 2017/852) vorgelegt, der in der Verordnung (EU) 2024/1849 vom 13. Juni 2024 mündete. Die geänderte Verordnung beinhaltet insbesondere folgende relevante Regelung:  Ab dem 1. Januar 2025 darf Dentalamalgam in der Union nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung verwendet werden, es sei denn, die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei der jeweiligen Patientin bzw. dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig. Gemeinsame Pressemitteilung von KZBV und GKV-SV



Viele Zahnpasten strahlen im Test

Erfreuliches Ergebnis: Alle 18 Universal-Zahnpasten im Test der Stiftung Warentest schützen vor Karies. Viele entfernen auch Verfärbungen gut oder sogar sehr gut. Unerfreulich: Mehr als die Hälfte produziert zu viel Verpackungsmüll oder steckt in Tuben, die sich kaum recyceln lassen.

Mit Universal-Zahnpasten herrscht im Familien-Badezimmer kein Tuben-Wirrwarr mehr. Es gilt: Eine für alle. Paare und Familien können sie sich teilen. Auch Kinder mit bleibenden Zähnen, die Zahnpasta zuverlässig wieder ausspucken, können sie mitbenutzen. Deshalb sind Universal-Zahnpasten praktisch.

Der Anspruch der Testerinnen und Tester: Eine gute Zahnpasta muss die Zähne vor Karies schützen und störende Verfärbungen auf den Zähnen entfernen. Zuverlässigen Kariesschutz bieten alle 18 Pasten im Test. Unschöne Verfärbungen, die beispielsweise durch Rauchen, Rotwein oder Schwarztee entstehen können, entfernen elf Pasten gut oder sehr gut.

Interessant für alle, die Zahnfleischprobleme haben: Die Universal-Zahnpasten im Test, die damit werben, entzündetes oder blutendes Zahnfleisch besonders zu pflegen, tun das auch. Die Anbieter setzen dafür Inhaltsstoffe ein, die nachweislich gegen Zahnfleischentzündungen helfen. Die Testerinnen und Tester fanden entsprechende Inhaltsstoffe aber auch in einigen Zahnpasten, die nicht extra auf der Packung dafür werben, darunter auch zwei besonders preisgünstige. Diese besondere Pflege ist beispielsweise auch nützlich für alle, die eine festsitzende Zahnspange tragen, da dies häufig mit Zahnfleischentzündungen einhergeht. Aber auch alle, die entzündetem Zahnfleisch vorbeugen wollen, profitieren von den Pasten.

Zwei Zahnpasten im Test – von Curaprox und Tebodont – enthalten laut Liste der Inhaltsstoffe den Farbstoff Titandioxid. „Titandioxid zu verwenden ist in Kosmetikprodukten weiterhin erlaubt, aber wir sehen es kritisch. Wird Zahnpasta verschluckt, gelangt der Farbstoff in den Körper. Titandioxid steht im Verdacht, erbgutschädigend zu sein“, erklärt Lea Lukas, Kosmetik-Expertin der Stiftung Warentest. „In Lebensmitteln ist der Stoff schon seit 2022 verboten. Wir raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, Zahnpasten ohne Titandioxid zu verwenden.“

Verbessern sollten sich auch dreizehn Hersteller beim Thema Umweltschutz: „Die Tube auch noch in eine Pappschachtel zu verpacken, erzeugt unnötigen Müll. Fünf Kunststofftuben enthalten zusätzlich eine Aluminiumschicht. In dieser Zusammensetzung lassen sie sich kaum recyceln“, sagt Lukas.

Welche Universal-Zahnpasten Verfärbungen gut entfernen, gegen Zahnfleischentzündungen helfen und auch noch preiswert sind, steht in der November-Ausgabe der Zeitschrift test und online unter www.test.de/zahnpasta.



Verbesserte Patientenversorgung noch nicht erkennbar

Anlässlich der heutigen Anhörung zum Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages erklärt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV):

"Das Ziel des Gesetzgebers, mit dem GVSG die Gesundheitsversorgung vor Ort zu stärken und die individuelle Gesundheitskompetenz von Patientinnen und Patienten zu erhöhen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings geht der vorliegende Gesetzentwurf an den wesentlichen Problemen im zahnärztlichen Versorgungsbereich völlig vorbei. Nach wie vor gehen von Medizinischen Versorgungszentren, die von versorgungsfremden Investoren (iMVZ) betrieben werden, erhebliche Gefahren für die Patientenversorgung und die Sicherstellung einer flächendeckenden vertragszahnärztlichen Versorgung aus. Obgleich die Politik dies erkannt und bereits seit Langem angekündigt hat, an diesem Punkt handeln zu wollen, lässt sich keine Regulierung finden, um die weitere Ausbreitung von iMVZ wirksam einzudämmen. Wollen die politischen Entscheidungsträger und -trägerinnen tatsächlich die Versorgung vor Ort verbessern, müssen sie jetzt die Weichen so stellen, dass ein räumlicher und fachlicher Bezug eines Trägerkrankenhauses zur Voraussetzung der Gründungsbefugnis eines Krankenhauses von iMVZ wird. Auf diese Weise bleibt die Trägervielfalt erhalten, die Gefahren für die Patientinnen und Patienten werden aber zugleich wirksam eingedämmt.

Im Sinne einer präventionsorientierten zahnmedizinischen Versorgung führt zudem kein Weg daran vorbei, die Leistungen zur Behandlung von Parodontitis sofort vollumfänglich zu vergüten. Alles andere gefährdet die Gesundheit unserer Patientinnen und Patienten und bringt hohe Folgekosten mit sich, die zulasten der Allgemeinheit gehen. Denn Parodontitis nimmt Einfluss auf schwere Allgemeinerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, rheumatische Erkrankungen und steht unter anderem unmittelbar in Wechselwirkung zu Diabetes mellitus.

Die Politik hat mit dem GVSG das Werkzeug in der Hand, die Regelungen endlich umzusetzen, und sollte dementsprechend handeln, damit das Gesetz seinem Namen gerecht wird."

Die Stellungnahme der KZBV um GVSG-Regierungsentwurf finden Sie auf der Website unter: KZBV - Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz



Unverhältnismäßiges Abrechnungsverbot gefährdet Existenz der Zahnarztpraxen

Anlässlich der heutigen Anhörung zum Entwurf eines Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes (GDAG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages erklärt Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV):

„Wir unterstützen das mit dem GDAG verfolgte Ziel der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen allerdings zu einem spürbaren Mehrwert für die Patientinnen und Patienten sowie die Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte führen. Das mit dem GDAG geplante Abrechnungsverbot gefährdet jedoch die Existenz der Praxen und damit die Gesundheitsversorgung. Denn die Hersteller von Praxissoftware sollen künftig ein neues Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Fällt das Produkt ihres Software-Herstellers durch, dürfen Zahnarztpraxen dieses nicht mehr nutzen; andernfalls laufen sie Gefahr, die von ihnen erbrachten Leistungen nicht mehr abrechnen zu dürfen. Die Praxen selbst haben dabei keinen Einfluss auf die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen durch die Software-Hersteller und infolge der vorgegebenen Frist nicht ausreichend Zeit, um gegebenenfalls den sehr aufwändigen Prozess eines Softwarewechsels anzustoßen.

Darüber hinaus schafft die im GDAG geplante Weiterentwicklung der digitalen Terminvergabe, die eine Normierung der Anforderungen an digitale Terminbuchungsplattformen durch die KZBV vorsieht, einen erheblichen Mehraufwand für alle Beteiligten. Die geplante Regelung lässt viele Punkte offen, etwa die Folgen für die freie Zahnarztwahl sowie Fragen des Datenschutzes und der Finanzierung. Sie bietet keinen erkennbaren Mehrwert für die Versorgung, sondern schafft nur zusätzliche Bürokratie für die Vertragszahnärzteschaft. Erst recht ist die Idee, Krankenkassen die Terminvermittlung zu überlassen, strikt abzulehnen. Der Aufbau von Parallel- und Doppelstrukturen ist weder wirtschaftlich, noch geeignet, begrenzte Behandlungskapazitäten besser auszuschöpfen. Die Terminvergabe ist grundlegende Aufgabe der Zahnarztpraxen.“





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Airflow-Geräte

Pulver-Strahl-Geräte, mittels derer Verfärbungen an den sichtbaren Zahnflächen entfernt werden können, ohne dass der Zahnschmelz angegriffen wird.